Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Durch zahlreiche Vergünstigungen soll die Teilnahme am kulturellen und sportlichen Leben für Personen mit geringem Einkommen ermöglicht werden und aufrecht erhalten bleiben. Mit der Herausgabe des Bürener Familienpasses möchte die Stadt Büren zur finanziellen Entlastung der Familien beitragen und somit einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten.

Der Familienpass wird im Bürgerbüro ausgestellt bzw. verlängert. Für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Familienpasses müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Berechtigter Personenkreis:

  • Familien ab 2 Kindern
  • Alleinerziehende ab 1 Kind
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII , AsylbLG odt BuT oder Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz, ab 1 Kind mit Nachweis
  • Familien mit behindertem Kind mit Nachweis.

Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird oder die Grundwehr-
oder Ersatzdienst leisten. Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Büren haben.

Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für die Eltern und jedes berechtigte Kind für 1 Jahr ausgestellt und auf Antrag verlängert. Er behält für das Jahr Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Jahres entfallen.

AbteilungenKönigstraße 16
33142 Büren

Königstraße 16
33142 Büren

Königstraße 16
33142 Büren

Königstraße 16
33142 Büren

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ihr Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.