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Ratsinformationssystem

Fundsachen sind im Bürgerbüro anzuzeigen und ggf. dort abzugeben. 

Sie können gerne persönlich oder telefonisch in Erfahrung bringen, ob verlorene Gegenstände im Fundbüro eingegangen sind.

Als Finder haben Sie das Recht, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten in Ihr Eigentum zu übernehmen, wenn der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.

AbteilungenKönigstraße 16
33142 Büren

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Ihr Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

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