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Ratsinformationssystem

Gewerbeanmeldung

Wer selbstständig ein Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder einer unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist notwendig sobald:

  • der Betrieb verlegt wird
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird

Gewerbeabmeldung

Sobald der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, ist unverzüglich eine Gewerbeabmeldung notwendig.

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33142 Büren

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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

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