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Ratsinformationssystem

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages erfolgen durch die Finanzämter auf Grundlage der abgegebenen Steuererklärungen. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Büren übermittelt und hier mit dem Hebesatz multipliziert. 

Der Hebesatz ist in der Haushaltssatzung der Stadt Büren festgesetzt. Die Gewerbesteuer errechnet sich somit wie folgt: Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer.

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33142 Büren

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