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Ratsinformationssystem

Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Unterscheidung in Grundsteuer A und Grundsteuer B, sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen durch die Finanzämter. Der Grundsteuermessbetrag wird der Stadt Büren übermittelt und hier mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist in der Haushaltssatzung der Stadt Büren festgesetzt. Die Grundsteuer errechnet sich somit wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.

Unsere zuständigen Sachbearbeiterinnen sind Sabrina Danne (Grundsteuer Ortschaften) und Christiane Voß (Grundsteuer Kernstadt).

AbteilungenKönigstraße 16
33142 Büren

Königstraße 16
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ihr Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

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