Die Straßenreinigung wird teilweise durch den städtischen Bauhof der Stadt Büren bzw. den Dienstleister Firma Lobbe durchgeführt, teilweise ist die Straßenreinigungspflicht aber auch den Anwohnern übertragen. Näheres hierzu regelt die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Die Stadt Büren bzw. der Dienstleister Fa. Lobbe betreibt die Reinigung der dem Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen), soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen ist. Für diese Reinigungsleistung erhebt die Stadt Büren Gebühren. Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge) und eine einmal wöchentliche Reinigung.
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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