Seit dem 1. Januar 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket). Damit können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Leistungen für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit erhalten.
Dienstags 8:30 Uhr – 10:00 Uhr
Jugendzentrum „Treffpunkt 34“ Bahnhofstraße 34, 33142 Büren
Jeden dritten Dienstag im Monat
Dienstags 11:30 Uhr – 12:30 Uhr
(mit vorheriger Anmeldung)
Familienzentrum St. Christophorus in Steinhausen
und gerne auch Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Sollte für Sie ein Besuch der Sprechstunden nicht möglich sein, besuche ich Sie auch gerne zu Hause.
Die Beratungsgespräche sind vertraulich und kostenlos.
Gerne können Sie mich auch im Rahmen der Schulsozialarbeit zu allgemeinen Problemlagen ansprechen.
Die Sprechzeiten finden Sie hier.
Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket: damit kein Kind ausgeschlossen wird. Fußballspielen im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug. Wer sich dieses bisher nicht leisten konnte, kann nun mitmachen – das Bildungs- und Teilhabepaket macht es möglich.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie bzw. ihre Eltern folgende Leistung erhalten:
Den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen sie beim Jobcenter oder im Rathaus/Abt. Soziales.
Beratung, Informationen und Unterstützung zum Antrag des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten sie im Jugendzentrum „Treffpunkt 34“, Bahnhofstraße 34, 33142 Büren.
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist in Büren einfach und unkompliziert organisiert.
Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter. Dort stellen Sie Ihren Antrag.
Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, stellen den Antrag auf Bildung und Teilhabe im Bürener Rathaus (Abteilung Soziales).
Damit Ihr Kind beim Sport im Verein oder im Chor mitmachen kann, stehen ihm monatlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hierfür bis zu 15 Euro zur Verfügung. Sprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren möchte, oder fragen Sie in der Schule, ob bei Lehrern/Lehrerinnen besondere Stärken oder Interessen Ihres Kindes aufgefallen sind.
Wenn es in der KiTa oder Schule mittags eine warme Mahlzeit gibt, kann Ihr Kind jetzt kostenlos mitessen. Lassen Sie sich die Anmeldung zum Mittagessen von der jeweiligen Einrichtung schriftlich bestätigen.
Zu Beginn des Schulhalbjahres wird für den persönlichen Schulbedarf ein zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Für Schulmaterialien wie z.B. Ranzen, Stifte und Hefte erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr (2023) 116 €, im zweiten Schulhalbjahr 58 €.
Von A wie Ausstellung bis Z wie Zoo: An Wandertagen von Kita oder Schule kann Ihr Kind nun teilnehmen. Die Kosten werden übernommen. Mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Schulausflüge werden bezahlt.
Ihr Kind bekommt eine Zuzahlung zur Monatskarte für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, wenn die Kosten von anderer Stelle nicht übernommen und soweit sie nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden können.