Wer selbstständig ein stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder einer unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.
Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Kosten:
Es entstehen bei der Gewerbeanmeldung bei natürliche Personen Kosten in Höhe von 26,00 €.
Es entstehen bei der Gewerbeanmeldung bei juristische Personen Kosten in Höhe von 33,00 € und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00€.
Für die An-, Um- und Abmeldungen sind Vordrucke verbindlich vorgeschrieben. Diese werden direkt bei der Meldung von der Gewerbemeldestelle ausgefüllt. Darüber hinaus können für einzelne Gewerbe Befähigungsnachweise oder auch zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein. Näheres hierzu erfahren sie in der Gewerbemeldestelle.
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig sobald:
Kosten:
Es entstehen bei der Gewerbeummeldung bei natürliche Personen Kosten in Höhe von 26,00 €.
Es entstehen bei der Gewerbeummeldung bei juristische Personen Kosten in Höhe von 33,00 € und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00€.
Sobald der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, ist unverzüglich eine Gewerbeabmeldung notwendig.
Der Gewerbebetreibende muss in der Regel persönlich unter Vorlage seines Personalausweises das Gewerbe im Sachgebiet Ordnungswesen der Stadt Büren abmelden. Die Gewerbeabmeldung ist auch per E-Mail mit Scan des Personalausweises möglich.
Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos.
Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung
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