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Ratsinformationssystem

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Kontrolle der Einhaltung der Parkvorschriften in Büren

Ein großer Teil der Kernstadt von Büren ist als Parkzone ausgewiesen (Burgstraße mit angrenzenden Nebenstraßen).

In dieser Zone darf unter Benutzung einer Parkscheibe 2 Stunden geparkt werden. In anderen Straßen wird die mögliche Parkdauer durch entsprechende Beschilderung angezeigt.

Für Langzeitparker stehen innenstadtnah Parkplätze an der Lindenstraße, Spielenweg, Neuer Weg, Bahnhofstraße (an der Alme) und etwas weiter entfernt an der Stadthalle an der Fürstenberger Straße zur Verfügung.

Büren versteht sich u.a. als einkaufsfreundliche Stadt, d.h. es gibt weder Parkuhren noch Parkscheinautomaten. Alle öffentlichen Parkplätze können somit kostenfrei benutzt werden.

Die Überwachung der einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des ruhenden Verkehrs obliegt dem Sachgebiet Ordnungwesen.

Die Straßen im Stadtgebiet werden in unregelmäßigen Abständen auf Einhaltung der Vorschriften überwacht.

Die Überwachung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit. Schließlich wollen Sie als Fußgänger die Gehwege ungehindert nutzen bzw. als Fahrzeugführer keine Parkplätze vorfinden, die Sie aufgrund von Dauerparkern nicht nutzen können.

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