Durch zahlreiche Vergünstigungen soll die Teilnahme am kulturellen und sportlichen Leben für Personen mit geringem Einkommen ermöglicht werden und aufrecht erhalten bleiben. Mit der Herausgabe des Bürener Familienpasses möchte die Stadt Büren zur finanziellen Entlastung der Familien beitragen und somit einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten.
Die Ausstellung und Verlängerung des Familienpasses ist gebührenfrei.
Der Familienpass ist bei Personen über 16 Jahren nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder Schüler- bzw. Studentenausweis.
Berechtigter Personenkreis:
Familien ab 2 Kindern
Alleinerziehende ab 1 Kind
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII , AsylbLG odt BuT oder Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz, ab 1 Kind mit Nachweis
Familien mit behindertem Kind mit Nachweis.
Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird oder die Grundwehr- oder Ersatzdienst leisten. Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Büren haben.
Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für die Eltern und jedes berechtigte Kind für 1 Jahr ausgestellt und auf Antrag verlängert. Er behält für das Jahr Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Jahres entfallen.
Bei Neuausstellung:
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)
bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen
Nachweis über den Erhalt von Kindergeld bei volljährigen Kindern (z.B. Kontoauszug)
Bei Verlängerung:
Familienpässe von allen Familienmitgliedern
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)
bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen
Nachweis über den Erhalt von Kindergeld bei volljährigen Kindern (z.B. Kontoauszug)
Vergünstigungen
Eintritt in den Bädern: Die Vergünstigungen sind der Gebührenordnung für die Freibäder und das Hallenbad der Stadt Büren zu entnehmen.
Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Büren: Familienpassinhaber erhalten auf die Eintrittspreise bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt eine 50%-ige Ermäßigung. Wenn die Veranstaltung eines Vereins aus Mitteln der Stadt gefördert wird, soll bei den Eintrittspreisen auch eine Ermäßigung von 50 % gelten.
Kursgebühren der VHS: Die Volkshochschule gewährt Kursteilnehmern, die einen Familienpass vorlegen, der auf ihren Namen ausgestellt ist oder ihren Namen enthält, eine Gebührenermäßigung nach deren Gebührensatzung.
Mitgliedsbeiträge an Vereine: Viele Vereine gewähren Vergünstigungen. Einzelheiten sind bei den jeweiligen Vereinen nachzufragen.
Kreismusikschule: Vergünstigungen sind bei der Kreismusikschule nachzufragen.
Zuschuss zu mehrtägigen Klassenfahrten: Bei mehrtägigen Klasenfharten mit Anweseheitspflicht erhalten Schülerinnen und Schüler mit Familienpass einen Zuschuss von 10 € pro Tag.