Bei der Schülerbeförderung handelt es sich um eine Übernahme der notwendigen Fahrtkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Viele Kinder und Jugendliche erreichen die Schule mit verschiedensten Verkehrsmitteln. Um Ihnen die Beantragung der Schülerfahrkosten zu erleichtern, erhalten Sie hier einige Informationen, die Ihnen helfen sollen.
Der Schulträger der besuchten Schule übernimmt in der Regel unabhängig vom Wohnsitz des Schülers / der Schülerin die notwendig entstehenden Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule. Der Stadt Büren als Schulträgerin obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung.