Wenn Sie größere Mengen Wasser auf Ihrem Grundstück verbrauchen, welche dort versickern und nicht über das Abwasser in den Kanal gelangen (z.B. Wassermengen für Gartenbewässerung), besteht die Möglichkeit auf dem Grundstück einen zweiten zusätzlichen Wasserzähler zu installieren. Für die hierüber entnommenen Wassermengen fallen keine Abwassergebühren an.
Ein Abzug der Schmutzwassergebühren wird jedoch nur dann berücksichtigt, wenn der zusätzliche Zähler per Antragsformular bei der Stadt Büren, Fachbereich Finanzen, beantragt wurde und die im Antragsformular vorgegebenen Bestimmungen erfüllt sind.