Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Unterscheidung in Grundsteuer A und Grundsteuer B, sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen durch die Finanzämter. Der Grundsteuermessbetrag wird der Stadt Büren übermittelt und hier mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist in der Haushaltssatzung der Stadt Büren festgesetzt. Die Grundsteuer errechnet sich somit wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Straßenreinigungsgebühren, Abfallentsorgungsgebühren, Niederschlagswassergebühren, Pachtgeld/Anerkennungsgebühren, Gebühren für Frisch- und Abwasser, sowie Hundesteuer werden ebenfalls über den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und von der Abteilung Finanzen bearbeitet. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.