Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Details

Für bestimmte gewerbliche Erlaubnisse ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Nöten. Diese wird Ihnen ausgestellt, wenn Ihnen gegenüber keine rückständigen, offenen Forderungen gegenüber der Stadt Büren bestehen.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, per Fax oder E-Mail, sowie persönlich beantragen.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.