Für bestimmte gewerbliche Erlaubnisse ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Nöten. Diese wird Ihnen ausgestellt, wenn Ihnen gegenüber keine rückständigen, offenen Forderungen gegenüber der Stadt Büren bestehen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, per Fax oder E-Mail, sowie persönlich beantragen.