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Ratsinformationssystem

Einzugsermächtigung

Details

Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen an die Stadt Büren können Sie das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Regelmäßig wiederkehrende Forderungen sind z. B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuern, Kindergartenbeiträge und Essensgelder. 

Wir übernehmen für Sie:

  • die Überwachung von Zahlungsterminen

  • die Abbuchungen der fälligen Beträge, Änderungen werden automatisch berücksichtigt

Sie ersparen sich:

  • kostenpflichtige Zahlungserinnerungen (Mahngebühren, Säumniszuschläge)

  • das Ausfüllen von Überweisungsträgern, Bankengänge, ggf. Änderungen von Daueraufträgen

Sie wollen ihr "Knöllchen" oder die Steuern bezahlen?

Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit der Zahlungsabwicklung Büren stehen Ihnen die folgenden Bankverbindungen zur Verfügung:

• Sparkasse Paderborn-Detmold
50 002 096 (BLZ 476 501 30)
(BIC: WELADE3LXXX / IBAN: DE05476501300050002096)

• VerbundVolksbank OWL (ehemals VB BBS)
8972676301 (BLZ 472 601 21)
(BIC: DGPBDE3MXXX / IBAN: DE85472601218972676301)

Hier haben Sie die Möglichkeit, der Zahlungsabwicklung Büren eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an die Zahlungsabwicklung schicken. 

Hinweise

Zum Zeitpunkt der Fälligkeit sollte Ihr Girokonto eine ausreichende Deckung aufweisen.

Begriffe im Kontext

Sepa Lastschrift, Lastschriftmandat, Mahnungen

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