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Ratsinformationssystem

Anmeldung / Ummeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)

Details

Sie sind zugezogen?

Bei einem Zuzug nach Büren sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden. Eine Anmeldung ist jedoch erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich.
Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht von 2 Wochen.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertretungsperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertretungsperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.

Sie sind umgezogen?

Wenn Sie innerhalb Bürens umgezogen sind, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbescheinigung darf nicht in der Zukunft liegen!
Auch bei einem Umzug der Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht.
Über die Ummeldung der Nebenwohnung informieren wir selbstverständlich die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Ummeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt mit einer entsprechenden Vollmacht erscheinen.

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde und damit Zeit und Aufwand. Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte, ein behördliches Nutzerkonto, z. B. eine BundID und die kostenlose AusweisApp auf dem Smartphone oder Computer. Sogar die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis, dem Reisepass oder der eID-Karte erfolgt eigenständig. Unter weiterführende Links finden Sie einen kurzen Erklärfilm zu den einzelnen Schritten.

Sie können Ihren Wohnsitz online und ohne Behördengang unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ an- oder ummelden.

Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.

Kosten

Die Anmeldung / Ummeldung ist gebührenfrei.

Die Änderung des KFZ-Scheins kostet 10,80 € pro Schein.

Fristen

Sie sollten sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug / Umzug im Bürgerbüro an- bzw. ummelden.

Unterlagen

Anmeldung

  • Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen

  • Wohnungsgeberbestätigung (auszufüllen durch den Vermieter/Hauseigentümer)

  • Personalausweis/Reisepass von beauftragten Personen (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

  • ausgefüllter Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

  • Vollmacht für beauftragte Personen im Original (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

  • ggf. Einverständniserklärung Sorgeberechtigter (bei Umzug von minderjährigen Personen)Stammbuch/Familienbuch

Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Der elektronische Aufenthaltstitel dient dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren. Er ist nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Reisepass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist in der Regel kein Passersatz. Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass neben dem elektronischen Aufenthaltstitel immer auch der gültige, anerkannte Reisepass oder Passersatz vorgelegt werden muss. Die Formulare finden Sie unter „downloads".

Kosten: Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

Ummeldung

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Wohnungsgeberbescheinigung

  • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Personalausweis oder Reisepass, ID-Card, Aufenthaltstitel)

  • bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (falls vorhanden)

Zusätzliche Unterlagen bei Ummeldung durch eine Vertrauensperson:

  • Vollmacht

  • unterschriebenes Anmeldeformular der umzumeldenden Person

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und Ihre eigenen Ausweisdokumente für die Adressänderung

Kosten: Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung / Ummeldung in Büren kommen Sie während unserer Öffnungszeiten mit den erforderlichen Unterlagen vorbei. Sie erhalten von uns eine Anmelde- bzw. Ummeldebestätigung. Im gleichen Zuge werden Sie automatisch von der vorherigen Adresse abgemeldet. Dann wird die Adresse in Ihren vorgelegten Dokumenten abgeändert. Damit ist die Anmeldung / Ummeldung abgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Weiterführende Informationen

Haben Sie ein KFZ auf Ihren Namen angemeldet?

Falls Sie ein KFZ auf Ihren Namen angemeldet haben, muss im KFZ-Schein die Anschrift bei Zuzug geändert werden.

Ziehen Sie im Kreisgebiet Paderborn um?

Wenn Sie aus einer Gemeinde des Kreises Paderborn in die Stadt Büren zuziehen, oder innerhalb von Büren umziehen, so kann die neue Anschrift bei der Anmeldung oder Ummeldung in Ihrem KFZ-Schein von uns eingetragen werden. (Sofern für das Fahrzeug eine Zulassung besteht und Sie der Fahrzeughalter sind!)

Zusätzlich zu den Unterlagen für die An- oder Ummeldung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzulegen.

Kommen Sie aus einem anderen Kreisgebiet?
Dann ist für die Ummeldung des Fahrzeuges das Straßenverkehrsamt vom Kreis Paderborn zuständig.

Ausnahme: Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung des entsprechenden Fahrzeuges darf nicht abgelaufen sein und nicht im Monat der Ummeldung ablaufen. In diesem Fall kann die Änderung der Anschrift im Schein erst nach erneuter Hauptuntersuchung vorgenommen werden.

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