Sie sind zugezogen?
Bei einem Zuzug nach Büren sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden. Eine Anmeldung ist jedoch erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich.
Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht von 2 Wochen.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertretungsperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertretungsperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.
Sie sind umgezogen?
Wenn Sie innerhalb Bürens umgezogen sind, müssen Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbescheinigung darf nicht in der Zukunft liegen!
Auch bei einem Umzug der Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht.
Über die Ummeldung der Nebenwohnung informieren wir selbstverständlich die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Ummeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt mit einer entsprechenden Vollmacht erscheinen.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde und damit Zeit und Aufwand. Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte, ein behördliches Nutzerkonto, z. B. eine BundID und die kostenlose AusweisApp auf dem Smartphone oder Computer. Sogar die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis, dem Reisepass oder der eID-Karte erfolgt eigenständig. Unter weiterführende Links finden Sie einen kurzen Erklärfilm zu den einzelnen Schritten.
Sie können Ihren Wohnsitz online und ohne Behördengang unter https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ an- oder ummelden.
Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.