Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Einwohneramt geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen. Dabei sind die Originaldokumente unbedingt mit vorzulegen. Kopien können von Ihnen mitgebracht oder auch von uns vor Ort erstellt werden. Beglaubigungen können im Einwohneramt wohnortunabhängig vorgenommen werden.
Je Beglaubigung eines Dokuments: 3,00 EUR
Je Beglaubigung einer Unterschrift: 2,00 EUR
Je Anfertigung einer Kopie: 0,30 EUR
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
Zahlungsweise
Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.
Wir sind nicht befugt öffentliche Beglaubigungen vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere:
Unterschriften für Vorsorge-/Betreuungsvollmachten/Patientenverfügungen (zuständig ist die Betreuungsstelle beim Kreis Paderborn)
Testamente, Erbscheine, Bürgschafts- und Schenkungsurkunden, Versicherungspolicen, Gesellschafterverträge (zuständig sind die Notare)
Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig sind die Katasterämter)
Nicht beglaubigen dürfen wir zudem:
Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden, hier stellt das zuständige Standesamt auf Antrag neue Urkunden aus)
Unterschriften auf Leerseiten (Hier könnten nachträglich Texte hinzugefügt werden.)
Vorlage von Dokumenten im Ausland: Hierfür könnte eine Apostille erforderlich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold.
Das Dokument muss von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sein. Wir dürfen Dokumente nur amtlich beglaubigen. Zum Beispiel:
Zeugnisse
Ausweisdokumente
Einbürgerungsurkunden
Schwerbehindertenausweise
Unterschriften (siehe Einschränkungen im Bereich öffentliche Beglaubigungen)
§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW