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Ratsinformationssystem

Fischereischein

Details

Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.

Der Fischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre erteilt. Er wird kalenderjährlich erteilt; das bedeutet das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, zählt als volles Jahr. Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.

Jugendfischereischein 

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.  Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne die Untere Fischereibehörde.

Sonderfischereischein 

Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.

Begriffe im Kontext

Fischereiwesen, Ersatzfischerreischein, Fischereischeinerteilung, Jahresfischereischein, Urlaubs-Fischereischein, Jugendfischereischein, Angeln, Fischereierlaubnisschein, Angelkarte, Angelerlaubnisschein, Angelschein, Urlauber-Fischereischein, Prüfung Fischerei, Fischereischeinausstellung, Staatliche Fischerprüfung, Fischereireferat, Fischerschein, Sachkunde Fischerei, Fischerei, Abgabe Fischerei, Anglerkarte, Angelerlaubnis, Fischereiprüfung, Fischerprüfung, Fisch, Anglerprüfung, Fischer

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