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Ratsinformationssystem

Umschreibung von EU-Führerscheinen

Details

Bei Verlust oder Umschreibung des Führerscheins bietet das Bürgerbüro an, dass ein neuer Führerschein hier vor Ort beantragt werden kann, ohne dass Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn vorstellig werden müssen.

Hinweise

Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:

  1. Der bisherige Führerschein wird von uns zum Straßenverkehrsamt gesandt. Wir händigen Ihnen eine Bestätigung aus, durch die Sie bis zum Erhalt der Ausnahmegenehmigung, die Ihnen vom Straßenverkehrsamt zugestellt wird, berechtigt sind, im Inland ohne Führerschein Kraftfahrzeuge zu führen. Der Führerschein wird entweder vom Straßenverkehrsamt einbehalten oder auf Wunsch entwertet und Ihnen mit dem neuen Führerschein wieder zugesandt.

  2. Der Führerschein verbleibt bei Ihnen. Nach Fertigstellung des neuen Führerscheins wird der bisherige Führerschein beim Straßenverkehrsamt gegen den neuen eingetauscht. Es entstehen für Sie zusätzliche Wege und Zeitaufwand.

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