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Ratsinformationssystem

Umschreibung von EU-Führerscheinen

Details

Bei Verlust oder Umschreibung des Führerscheins bietet das Bürgerbüro an, dass ein neuer Führerschein hier vor Ort beantragt werden kann, ohne dass Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn vorstellig werden müssen.

Kosten

Laut Straßenverkehrsamt betragen die Gebühren 25,30 EUR (zzgl. 5,10 EUR für den Versand).

Bei Direktabholung beim Straßenverkehrsamt ist die Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte möglich. Bei Versand des Führerscheins erhalten Sie eine Rechnung.

Hinweise

Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:

  1. Der bisherige Führerschein wird von uns zum Straßenverkehrsamt gesandt. Wir händigen Ihnen eine Bestätigung aus, durch die Sie bis zum Erhalt der Ausnahmegenehmigung, die Ihnen vom Straßenverkehrsamt zugestellt wird, berechtigt sind, im Inland ohne Führerschein Kraftfahrzeuge zu führen. Der Führerschein wird entweder vom Straßenverkehrsamt einbehalten oder auf Wunsch entwertet und Ihnen mit dem neuen Führerschein wieder zugesandt.

  2. Der Führerschein verbleibt bei Ihnen. Nach Fertigstellung des neuen Führerscheins wird der bisherige Führerschein beim Straßenverkehrsamt gegen den neuen eingetauscht. Es entstehen für Sie zusätzliche Wege und Zeitaufwand.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • alter Führerschein

  • biometrisches Passfoto

Des Weiteren ist es bzgl. der für den Führerschein zu leistenden Unterschriften erforderlich, persönlich vorzusprechen.

Der Antrag für den EU-Führerschein wird mit dem alten Führerschein und dem Lichtbild an den Kreis Paderborn gesandt.

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