Bei der Antragstellung müssen Sie den genauen Verwendungszweck angeben.
1. Handelt es sich um ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis?
2. Ist das Führungszeugnis für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt?
Zu 1.
Einfaches Führungszeugnis: Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein einfaches Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.
Erweitertes Führungszeugnis: Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit, z. B. in Schulen oder Sportvereinen. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle vorzulegen, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis benötigen.
Sonderfall Europäisches Führungszeugnis: Personen, die neben oder anstatt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates.
Zu 2.
Führungszeugnisse können für private Zwecke (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) ausgestellt werden.
Bei Führungszeugnissen für eine Behörde bitten wir Sie, die Adresse der Behörde, Verwendungszweck und Aktenzeichen mitbringen.
Das Führungszeugnis muss persönlich beim Einwohneramt beantragt werden, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Büren haben.
Sie können ein Führungszeugnis für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für eine dritte Person beantragen (z. B. als Eltern für ein minderjähriges Kind oder als gerichtlich bestellter Betreuer). Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Eine allgemeine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Sie können das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.