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Ratsinformationssystem

Meldebescheinigung

Details

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Büren angemeldet sind oder waren. 

Kosten

Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.

Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.

Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, Krankengelder, Kreisverwaltungen, Schulen und Hochschulen, die Finanz- und Arbeitsverwaltung sowie zur Vorlage bei der Stadt Büren. 

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Voraussetzungen

Identifizierung durch Personalausweis

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)

  • bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Rechtsbehelf

Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.

Weiterführende Informationen

Einfache Meldebescheinigung:

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung über den Wohnsitz einer Person. Sie beinhaltet lediglich die Information, welche Person wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt werden.

Einfache Meldebescheinigung (nach Abs. 2)

  1. Familienname

  2. frühere Namen

  3. Vornamen

  4. Doktorgrad

  5. Ordensname, Künstlername

  6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat

  7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung 

Erweiterte Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung:

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält weitere Daten über die eigene Person. Darunter fallen unter anderem der Familienstand, die früheren Wohnanschriften, Familienangehörige und Religionszugehörigkeit. Die erweiterte Meldebescheinigung stellt auch eine Aufenthaltsbescheinigung dar. Benötigt wird die Aufenthaltsbescheinigung z.B. für Standesämter zur Eheschließung oder als Ausländer für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.

Erweiterte Meldebescheinigung (nach Abs. 2)

  1. Familienname

  2. frühere Namen

  3. Vornamen

  4. Doktorgrad

  5. Ordensname, Künstlername

  6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat

  7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

  8. Geburtsname

  9. Passname

  10. Geschlecht

  11. Staatsangehörigkeiten

  12. Familienstand

  13. Religion

  14. Personaldokumente

  15. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift

  16. frühere Anschriften

  17. Einzugsdatum, Auszugsdatum 

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

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