Die Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr. Dieser kann man nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachkommen. Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Aufgrund der Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift ist Ihre persönliche Vorsprache notwendig. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist verpflichtend.
Ab dem 16. Lebensjahr kann man einen Personalausweis selbstständig beantragen.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts erledigen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen bei der Beantragung ausgestellt.
Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt.
Den Erhalt müssen Sie bei uns bei Abholung mit einer Unterschrift bestätigen. Hier können Sie auch erstmalig die persönliche 6-stellige PIN setzen.
Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen. Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Abholung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt mit einer entsprechenden Vollmacht (siehe Dokumente) und unter Vorlage Ihres bisherigen Personalausweises erscheinen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden: Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden. Bei Minderjährigen muss dies durch den/die Sorgeberechtigten erfolgen.
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt automatisch im Rahmen der Verlustmeldung im Einwohnermeldeamt oder telefonisch über die Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag.