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Ratsinformationssystem

Reisepass

Details

Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.

Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Reisepasses ist auch grundsätzlich ab Geburt möglich. Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohnermeldeamt anwesend sein und die unterschriebene „Einverständniserklärung Minderjähriger“ vorlegen (siehe Dokumente). Besteht das alleinige Sorgerecht, benötigen wir einen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt welche nicht älter als zwei Wochen ist. Bei einer Vormundschaft benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weitere Informationen können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. 

In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.

Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann.

Kosten

Reisepass

  • 70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren

  • 37,50 EUR für Personen unter 24 Jahre

Reisepass als Expresspass
(zusätzlich 32,00 EUR)

  • 102,00 EUR für Personen ab 24 Jahren

  • 69,50 EUR für Personen unter 24 Jahren

Reisepass mit 48 Seiten
(zusätzlich 22,00 EUR)

  • 92,00 EUR für Personen ab 24 Jahren

  • 59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren

Vorläufiger Reisepass

  • 26,00 EUR

Zahlungsweise

Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.

Hinweise

Reisepass abholen: Die Herstellung des Passes bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 3 bis 4 Wochen. Eine gesonderte Benachrichtigung zur Abholung erfolgt nicht. Sie können jedoch für eine Benachrichtigung Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen.

Zudem können Sie unter der Rufnummer 02951/970-0 den Stand der Angelegenheit erfragen.

Reisepass ändern: Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Bei Namensänderungen ist die Neubeantragung eines Reisepasses notwendig.

Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden: Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden. Bei Minderjährigen muss dies durch den/die Sorgeberechtigten erfolgen.

Voraussetzungen

Aufgrund der Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift und der Abnahme von Fingerabdrücken ist Ihre persönliche Vorsprache notwendig (Ausnahme Fingerabdrücke: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).

Unterlagen

Unterlagen, die Sie benötigen:

  • Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes

  • den alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig oder abgelaufen sind)

  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild (QR-Code). Dies können Sie bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder direkt über den Fotoautomaten im Bürgerbüro erstellen lassen.

  • bei minderjährigen Personen die Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes

Bearbeitungsdauer

ca. 4 – 6 Wochen (Der vorläufige Reisepass wird sofort produziert und ausgestellt.)

Rechtsgrundlagen

Passgesetz

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