Wer selbstständig ein stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder einer unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.
Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:
das zuständige Finanzamt
die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
die jeweilige Berufsgenossenschaft
das staatliche Amt für Arbeitsschutz
LDS NRW (Landesbetrieb Information und Technik NRW
Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.
Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.
Alternativ können Sie das Dokument unter "Herunterladbare Formulare" nutzen.
Gewerbeanmeldung:
Für natürliche Personen: 26 Euro
Für juristische Personen: 33 Euro
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
Wenn das Formular korrekt ausgefüllt wurde und die Unterlagen vollständig sind, wird der Empfang der Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort bescheinigt. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung wird die Empfangsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen erteilt.
§§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 2a der Gewerbeordnung (GewO)
Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. Unter der Rubrik "Weiterführende Links" finden Sie Informationen der Finanzverwaltung NRW.