Sobald der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, ist unverzüglich eine Gewerbeabmeldung notwendig.
Den Online-Antrag zu dieser Dienstleistung, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.
Alternativ können Sie das Dokument unter "Herunterladbare Formulare" nutzen.
Gewerbeabmeldung:
gebührenfrei
§§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 2a der Gewerbeordnung (GewO)
Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. Unter der Rubrik "Weiterführende Links" finden Sie Informationen der Finanzverwaltung NRW.