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Ratsinformationssystem

Gewerbeummeldung

Details

Eine Gewerbeummeldung ist notwendig sobald:

  • der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird

  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird

  • der Namen des Gewerbebetreibenden sich geändert hat

Kosten

Gewerbeummeldung:

  • Für natürliche Personen: 26 Euro

  • Für juristische Personen: 33 Euro

  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro

Rechtsgrundlagen

§§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 2a der Gewerbeordnung (GewO)

Weiterführende Informationen

Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. Unter der Rubrik "Weiterführende Links" finden Sie Informationen der Finanzverwaltung NRW.

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