Eine Gewerbeummeldung ist notwendig sobald:
der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird
der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird
der Namen des Gewerbebetreibenden sich geändert hat
Gewerbeummeldung:
Für natürliche Personen: 26 Euro
Für juristische Personen: 33 Euro
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
§§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 2a der Gewerbeordnung (GewO)
Ab dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. Unter der Rubrik "Weiterführende Links" finden Sie Informationen der Finanzverwaltung NRW.