Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühren

Details

Die Straßenreinigung wird teilweise durch den städtischen Bauhof der Stadt Büren bzw. den Dienstleister Firma Lobbe durchgeführt, teilweise ist die Straßenreinigungspflicht aber auch den Anwohnern übertragen. Näheres hierzu regelt die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Die Stadt Büren bzw. der Dienstleister Fa. Lobbe betreibt die Reinigung der dem Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen), soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen ist. Für diese Reinigungsleistung erhebt die Stadt Büren Gebühren. Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge) und eine einmal wöchentliche Reinigung.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.