Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Grundsicherung beantragen

Details

Wofür gibt es die Grundsicherung?

Was die Grundsicherung abdecken soll:

  • Ihren notwendigen Lebensunterhalt,

  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,

  • Vorsorgebeiträge,

  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und

  • Hilfe in Sonderfällen

Wie wird die Grundsicherung berechnet?

Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt.

Was ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Unterhaltsansprüche der grundsicherungsberechtigten Person gegenüber Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren steuerrechtlichen Einkünfte unter dem Betrag von 100.000 EUR bleiben.

Wer hat keinen Anspruch?

Keinen Anspruch auf Leistungen haben

  • Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,

  • Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

  • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

  • Personen, die sich länger als 4 Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, können nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen erhalten. Daher sind geplante Auslandsaufenthalte von mehr als vierwöchiger Dauer vor der Abfahrt schriftlich anzuzeigen. Das Datum der Rückkehr nach Deutschland ist konkret nachzuweisen, z. B. durch Vorlage von Reisedokumenten, Fahrplänen, Tankbelegen o. ä. Ohne derartige Nachweise können Leistungen erst ab dem Zeitpunkt einer persönlichen Vorsprache wieder erbracht werden.

In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?

Der Bedarf umfasst

  • den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz (derzeit 424 EUR für Alleinstehende, je 382 EUR für nicht getrennt lebende Ehegatten und Lebenspartner sowie 339 EUR für sonstige volljährige Haushaltsangehörige). Diese, im Vergleich zu den Regelsätzen nach dem alten Bundessozialhilfegesetz, erhöhten Regelsätze decken den gesamten regelmäßig entstehenden Bedarf des Lebensunterhaltes ab.

  • die angemessenen tatsächlichen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (bei mehr als einer Person in der Wohnung kopfanteilig),

  • ggf. anfallende angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und

  • bei Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen (MZ) "G" sind, einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des maßgebenden Regelsatzes.

  • Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung, Schwangerschaft und Alleinerziehung.

Wann beginnt die Grundsicherung?

Die Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.

Wie lange bekomme ich Grundsicherung?

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend kann die Leistung nicht erfolgen. Halten Sie sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland auf, wird die Leistung eingestellt.

Hinweise

Wohngeld und Grundsicherungsleistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.