Fundsachen sind im Bürgerbüro anzuzeigen und ggf. dort abzugeben.
Sie können gerne persönlich oder telefonisch in Erfahrung bringen, ob verlorene Gegenstände im Fundbüro eingegangen sind.
Als Finder haben Sie das Recht, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten in Ihr Eigentum zu übernehmen, wenn der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, z.B. bei Ausweisdokumenten, ergeht an den Besitzer eine schriftliche Nachricht, dass sich das Dokument im Fundbüro befindet.
Bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Verkehrsbetrieb.
Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage, bis Fundsachen im Fundbüro abgegeben werden. Daher empfehlen wir Ihnen bei negativen Anfragen, sich in unregelmäßigen Abständen erneut zu erkundigen.
Rechtsgrundlagen: § 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)