Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Zahlungsabwicklung erteilen auf Nachfrage gern Auskünfte zu Ihrem Konto. Selbstverständlich werden hierbei die Datenschutzbestimmungen, sowie das Steuergeheimnis beachtet. Aus diesem Grunde sind die Mitarbeiter verpflichtet, sich, besonders bei telefonischen Anfragen, von Ihrer Legimitation zu überzeugen. Eine endgültige Entscheidung darüber, welche Informationen erteilt werden, liegt bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.