Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig an die Stadt Büren geleistet werden, wird der Zahlungspflichtige durch eine Mahnung an die Zahlungspflicht erinnert. Sollte 14 Tage nach dem Versand der Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang festgestellt werden können, ergeht eine Vollstreckungsvorankündigung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Wird auch nach dieser Frist kein Zahlungseingang festgestellt, werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, durch die abermals weitere Kosten entstehen.
Sollten Sie sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf, um eine gütliche Lösung zu finden.
Zuständig sind hier Herr Runken (A-L) und Frau Weidig (M-Z).