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Ratsinformationssystem

Gewerbezentralregister (Auskunft für juristische Personen)

Details

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen (siehe Onlinedienste).

Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen kann alternativ auch im Ordnungsamt gestellt werden.

Hinweise

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können schriftlich (Adresse Bundesamt für Justiz - Gewerbezentralregister - 53094 Bonn) bzw. über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Von der Antragstellung bis zur Zustellung können etwa 10-14 Tage vergehen.

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung - GewO

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