Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen (siehe Onlinedienste). Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen kann alternativ auch im Ordnungsamt gestellt werden, wenn Sie in Büren gemeldet sind.
Privatpersonen benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister unter anderem dann, wenn sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer anderen wirtschaftlichen Unternehmung stellen.
Es wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro bei Antragstellung fällig.
Gewerbezentralregisterauskünfte für Privatpersonen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (siehe Link weiter unten) oder schriftlich (Adresse Bundesamt für Justiz - Gewerbezentralregister - 53094 Bonn) beantragt werden.
Von der Antragstellung bis zur Zustellung können etwa 10-14 Tage vergehen.