Wildschäden sind Schäden in der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft, die durch Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes verursacht wurden. Das können beispielsweise sein:
Verbissschäden,
Fegeschäden,
Schälschäden,
umgebrochene Grünflächen oder
Ernteausfälle
Nur Wildschäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane verursacht wurden, sind ersatzfähig und ersatzpflichtig. Die Ersatzpflicht liegt normalerweise beim Eigentümer des Jagdrechts, also der Jagdgenossenschaft oder dem Eigenjagdbesitzer. Sie kann vertraglich ganz oder teilweise auf den Jagdausübungsberechtigten übertragen werden.