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Ratsinformationssystem

Lärmbelästigung

Details

Die Stadt Büren bearbeitet Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), sofern die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde gegeben ist.

Beispiele:

  • Verfahren bzgl. Einhaltung der Nachtruhe

  • Benutzung von überlauten Musikanlagen

  • Tierlärm

  • unnötiges Laufenlassen von Motoren

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