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Ratsinformationssystem

Reisegewerbekarte

Details

Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie, wenn Sie

  • gewerbsmäßig,

  • ohne vorhergehende Bestellung und

  • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen, oder

  • Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen, oder

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen angeboten oder Bestellungen angenommen werden. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe und der Gewerbetreibende benötigt für den Vertrieb außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, Ausstellung oder eines Marktes in der Regel eine Reisegewerbekarte.

Kosten

Fristen

Wanderlager

Wird die Verkaufsveranstaltung über einen längeren Zeitraum (z.B. über sechs Wochen) im selben Raum betrieben, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann wird eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Den Verkauf in Form eines Wanderlagers müssen Sie zwei Wochen vor Beginn der Verkaufsveranstaltung anmelden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Diese wird anhand vorzulegender Unterlagen überprüft. Weiterhin werden von hier aus Stellungnahmen, z. B. bei der Polizei, einholt.

Unterlagen

Zur Beantragung einer Reisegewerbekarte benötigen Sie:

  • Antragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

  • Kopie des Personalausweises

  • Führungszeugnis

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)

  • ggfs. Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitsamt)

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ca. 1-2 Wochen.

Weiterführende Informationen

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet erteilt werden.

Wanderlager

Die öffentliche Ankündigung kann beispielsweise durch Plakate, Inserate in Zeitungen und Zeitschriften, Postwurfsendungen, Ausrufen auf der Straße, Werbung in Radio und Fernsehen erfolgen. Auch das Verteilen von "persönlichen Einladungen" (z.B. an die Bewohner eines Häuserblocks) gilt als öffentliche Bekanntmachung, wenn die Verkaufsveranstaltung grundsätzlich allen Personen offen steht.

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