Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen möchten, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Zusätzlich benötigen Sie die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (Aufstellererlaubnis) und eine Geeignetheitsbestätigung. Das ist eine behördliche Bestätigung, dass der konkrete Aufstellort des jeweiligen Spielgeräts den gültigen Vorschriften entspricht.