Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung und ist bei der Stadt Büren als zuständiger Straßenbaulastträger schriftlich zu beantragen.
Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn
eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,
eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder
eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Es besteht grundsätzlich nur der Anspruch auf die Genehmigung einer Grundstückszufahrt. Die Einrichtung weiterer Zufahrten stellt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung an einer öffentlichen Straße (Sondernutzung) dar. Zusätzliche Zufahrten können nur genehmigt werden, sofern durch sie keine übermäßigen Verkehrsbehinderungen zu erwarten sind.
Soll zusätzlich zu einer Zufahrt auch eine Garage oder ein Carport errichtet werden, muss für diese Bauwerke zusätzlich eine entsprechende Baugenehmigung beim Bauamt der Stadt Büren beantragt werden.
Die Genehmigung einer Zufahrt bedeutet nicht gleichzeitig, dass auch eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Ebenso kann nicht erwartet werden, dass auch bei Vorliegen einer Baugenehmigung für eine Garage oder ein Carport eine entsprechende Zufahrt zwangsläufig genehmigt wird.
Sofern für das Anlegen einer Grundstückszufahrt angrenzende Verkehrsflächen angepasst bzw. geändert werden müssen, dürfen diese Arbeiten nur von Fachunternehmen, die in der Handwerkskarte Straßenbau eingetragen oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen sind, durchgeführt werden.
Da für die vorgenannten Arbeiten in der Regel eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich ist, sind die entsprechenden Anträge zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung durch das Fachunternehmen beim Ordnungsamt der Stadt Büren zu beantragen.