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Ratsinformationssystem

Gewässerunterhaltung

Details

Die Unterhaltungsmaßnahmen sorgen zum einen dafür, dass das Wasser abfließen kann ohne Schäden anzurichten. Zum anderen soll durch die Gewässerunterhaltung ein ökologisch guter Zustand im Gewässer und im Uferbereich hergestellt werden.

Ziele der Unterhaltungsmaßnahmen (§39 Wasserhaushaltsgesetz)

  • Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses

  • Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss

  • Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen

  • Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht

Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich nach Erfordernis durchzuführen und hinsichtlich ihrer Eingriffsaspekte zu minimieren (Blaue Richtlinie). Im Rahmen der Unterhaltung können Gewässer so durch gezieltes Handeln und Unterlassen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.

Hinweise

Bei den Unterhaltungsmaßnahmen wird zwischen kurzfristigen und mittel- bis langfristigen Maßnahmen unterschieden.

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