Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die in Not geratene Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) einen Anspruch haben.
Die Ursachen derartiger Notlagen (z.B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, zu geringes Renteneinkommen etc.) können vielfältig sein. Im Prinzip kann es einen jeden treffen, vorübergehend oder auch längerfristig Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Aufgabe der Sozialhilfe besteht darin, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Dabei verfolgt die Sozialhilfe das Ziel, den hilfebedürftigen Menschen alsbald wieder unabhängig von der staatlichen Unterstützung zu machen.
Es gilt hier das grundlegende Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe". Sozialhilfe wird als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Soweit ein Hilfesuchender sich weder aus eigener Kraft bzw. mit eigenen finanziellen Mitteln, noch mit Hilfe Dritter aus seiner Notlage befreien kann, ist ihm die für seine persönliche Situation geeignete Leistung der Sozialhilfe zu gewähren. Dabei ist (außer im Rahmen der Grundsicherung) kein Antrag erforderlich, denn die Sozialhilfe setzt automatisch) ein, sobald der zuständigen Behörde die Notlage bekannt wird.
In der täglichen Praxis erfolgt allerdings zweckmäßigerweise eine Antragstellung beim örtlichen Sozialamt, da mit dem so genannten Sozialhilfe-Grundantrag all jene Informationen abgefragt werden können, welche die Behörde zur Entscheidung über die Sozialhilfebewilligung benötigt.
Neben den o.g. Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des laufenden Lebensunterhaltes gibt es noch weitergehende Hilfen. Hierzu zählen z.B. die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) und die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII).
Jede/r Ratsuchende oder Antragsteller/in - soweit in Büren wohnhaft oder im Begriff, nach Büren zu ziehen - wird vom Sachgebiet Soziales umfassend und kompetent beraten. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden - so auch die Stadt Büren - sind übrigens nur für bestimmte Aufgaben der Sozialhilfe zuständig.