Unsere Dienstleistung beschränkt sich nicht auf die bloße Leistungsgewährung. Wir informieren Sie gern ausführlich über alle Rechte und Pflichten nach dem AsylbLG.
Selbstverständlich helfen wir beim Ausfüllen der erforderlichen Anträge und Formulare (z.B. freiwillige Rückkehr in das Heimatland). Als ausländischer Flüchtling bekommen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten von uns alle Unterstützung und Beratung, die Sie benötigen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem unten stehenden Link.