Erschließungsbeiträge werden nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Büren vom 05.05.2015 für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben, und zwar für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätze. Damit umfassen die erschließungsbeitragsrechtlichen Vorschriften solche Baumaßnahmen, die zur ersten endgültigen Herstellung von beitragsfähigen Erschließungsanlagen führen.