Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Erschließungsbeiträge

Details

Erschließungsbeiträge werden nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Büren vom 05.05.2015 für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben, und zwar für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätze. Damit umfassen die erschließungsbeitragsrechtlichen Vorschriften solche Baumaßnahmen, die zur ersten endgültigen Herstellung von beitragsfähigen Erschließungsanlagen führen.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.