Straßenausbaubeiträge nach den §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes NRW i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Büren vom 10.01.2013 werden zum Ersatz des Aufwandes für die (nochmalige) Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen berechnet. Der errechnete Anteil der Beitragspflichtigen wird grundsätzlich durch das Land NRW übernommen.