Abwasser- und Frischwasser-Anschlussbeiträge werden als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile erhoben, die den Grundstückseigentümern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer leitungsgebundenen Anlage (Entwässerungskanal; Frischwasserleitung) geboten werden. Rechtsgrundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetztes i.V.m. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Büren, jeweils vom 20.12.2021.