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Ratsinformationssystem

Abwasser- und Frischwasser-Anschlussbeiträge

Details

Abwasser- und Frischwasser-Anschlussbeiträge werden als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile erhoben, die den Grundstückseigentümern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer leitungsgebundenen Anlage (Entwässerungskanal; Frischwasserleitung) geboten werden. Rechtsgrundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetztes i.V.m. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Büren, jeweils vom 20.12.2021.

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