Für alle Maßnahmen an Ihrem Denkmal ist zwingend vor Beginn eine Erlaubnis gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) erforderlich. Geplante Maßnahmen sollten Sie so früh wie möglich mit der Unteren Denkmalbehörde abstimmen. Ohne Erlaubnis kann eine steuerliche Erleichterung leider nicht in Anspruch genommen werden.
Mit den eingereichten Unterlagen - so umfangreich und detailliert wie möglich - kann die Untere Denkmalbehörde über die beantragte Maßnahme sicher und schnell entscheiden.