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Ratsinformationssystem

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke § 36 Denkmalschutzgesetz (Arbeiten am Baudenkmal)

Details

Es kann eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke ausgestellt werden.

Kosten

Für die Erteilung einer Steuerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach der bescheinigten Summe richtet.

  • Für Aufwendungen bis 250.000,00 €:

    - 1 % des bescheinigten Betrages

  • Für Aufwendungen für die weiteren 250.000,00 €:

    - 0,5 % des bescheinigten Betrages

  • Für Aufwendungen für den 500.000,00 € übersteigenden Teil:

    - 0,25 % des bescheinigten Betrages

  • Höchstgebühr: - 25.000,00 €                 

Unterlagen

Der Antrag kann formlos an die Denkmalbehörde gerichtet werden. Einen Antragsvordruck für die Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke sowie weitere Informationen dazu finden Sie unter "Downloads".

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