Es kann eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke ausgestellt werden.
Für Aufwendungen bis 250.000,00 €:
- 1 % des bescheinigten Betrages
Für Aufwendungen für die weiteren 250.000,00 €:
- 0,5 % des bescheinigten Betrages
Für Aufwendungen für den 500.000,00 € übersteigenden Teil:
- 0,25 % des bescheinigten Betrages
Höchstgebühr: - 25.000,00 €
Der Antrag kann formlos an die Denkmalbehörde gerichtet werden. Einen Antragsvordruck für die Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke sowie weitere Informationen dazu finden Sie unter "Downloads".