Die Stadt Büren hat mit der Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans begonnen, um die notwendige Wärmewende zu gestalten und Bürgerinnen und Bürgern, sowie Unternehmen im Stadtgebiet größtmögliche Klarheit über die zukünftige Wärmeversorgung zu geben.
Unterstützt wird die Stadt Büren dabei von dem regionalen Energienetzbetreiber Westfalen Weser Netz GmbH. Der Planungsprozess wird etwa ein Jahr in Anspruch nehmen, der offizielle Startschuss für die Zusammenarbeit erfolgte am 23. Mai 2024.
Kommunen sind aufgrund des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Für die Stadt Büren gilt gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG die Pflicht, den Wärmeplan bis spätestens zum 30. Juni 2028 vorzulegen.
In der Bestandsanalyse wird der Ist-Zustand der Wärmeversorgung im Stadtgebiet erhoben. Anschließend werden Potenziale zur klimafreundlichen Energiegewinnung ermittelt. Auf Basis dieser Analysen werden verschiedene Zielszenarien für eine zukünftig möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung aufgestellt. Abschließend wird eine Strategie für die Wärmewende entwickelt, die einen Maßnahmenkatalog für das Stadtgebiet umfasst. Dabei werden auch Quartiere definiert, die sich für Wärmenetze eignen.
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um einen strategischen Prozess, bei dem die Städte und Gemeinden systematisch Szenarien für die zukünftige Wärmeversorgung im Stadtgebiet ermitteln. Optimierte Wärmeversorgungssysteme reduzieren den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten und stellen einen wesentlichen Baustein für den gemeinsamen Weg in die Klimaneutralität dar.
Am 17. November 2023 verabschiedete der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommune des Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz WPG). Das Gesetz trat zeitgleich mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 01.01.2024 in Kraft. Gemäß dem WPG muss bis zum 30.06.2028 ein kommunaler Wärmeplan erstellt werden. Kommunen mit über 100.000 Einwohnern müssen dies bis zum 30.06.2026 erledigen.
Ein kommunaler Wärmeplan besteht aus einer Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario und der Wärmewendestrategie. Letztere beschreibt, in welchen Schritten die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral werden soll.
Der kommunale Wärmeplan gibt Auskunft über die bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten zur Wärmeversorgung, indem er Gebiete identifiziert, die sich für zentrale Versorgungslösungen über Wärmenetze eignen, sowie Gebiete, die für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen in Kombination mit Solarthermie geeignet sind. Dadurch soll der Plan Ihnen bei der Entscheidung für die passende Heiztechnologie für Ihr Gebäude helfen.
Nein, es ist aber sinnvoll, die Entscheidung für Ihr Gebäude in Abhängigkeit zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung zu bewerten. Sollten Sie aktuell Hilfe bei der Entscheidungsfindung benötigen, steht Ihnen die Stadt Büren gerne zur Verfügung.
Die kommunale Wärmeplanung ermittelt, in welchen Gebieten Wärmenetze sinnvoll sein könnten. Im Stadtgebiet Büren werden jedoch voraussichtlich weniger als ein Drittel des Stadtgebiets für den Anschluss an ein Wärmenetz in Frage kommen. Diese Planung ist strategisch ausgerichtet und bildet die Grundlage für die Entwicklung konkreter Konzepte, je nach Eignung der Gebiete. Ob ein Gebiet geeignet ist, kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung beantwortet werden. Der Bau eines Wärmenetzes wird von externen Anbietern durchgeführt, wie Unternehmen, Genossenschaften oder Stadtwerken in anderen Gemeinden. Wichtig ist, dass in jedem Gebiet genügend Haushalte an das Wärmenetz angeschlossen werden, um die Finanzierung des Projekts zu sichern. Die Anschluss- und Nutzungskonditionen eines Wärmenetzes werden anschließend von den potenziellen Betreibern festgelegt.
Sie können selbst aktiv werden, indem Sie beispielsweise gemeinsam mit benachbarten Gebäudeeigentümern eine Wärmegenossenschaft gründen, um ein Wärmenetz in Ihrer Nähe zu initiieren und zu betreiben. Alternativ können Sie Ihr Interesse an einem Wärmenetz bei kommerziellen Anbietern bekunden.
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert sämtliche Potentiale zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Das kann neben einer Versorgung durch Wärmepumpen oder einem Wärmenetz beispielsweise in Form von Solarthermie, in Zusammenhang mit einer weiteren regenerativen Wärmequelle, z.B. einer Wärmepumpe oder Biomasse, erfolgen. Mit konkreten Ergebnissen ist nach Fertigstellen der kommunalen Wärmeplanung zu rechnen.
Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilen Brennstoffen betrieben werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel erfolgen (GEG § 72 Absatz 4). Wer seine Heizung eher austauschen möchte, kann bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen. Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt.
Es ist zulässig, den intakten Heizkessel weiterzubetreiben und mit anderen regenerativen Quellen zu koppeln, beispielsweise mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe. Der Anteil der regenerativen Energien spielt dabei keine Rolle.
Auch hier ist es zulässig, den wieder intakten Heizkessel weiter zu betreiben und mit anderen regenerativen Quellen zu koppeln, beispielsweise mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe. Der Anteil der regenerativen Energie spielt dabei keine Rolle. Spätestens ab dem 31.12.2044 muss der Heizkessel vollständig mit regenerativen Energien betrieben werden (GEG § 72 Absatz 4).
Gemäß dem GEG § 71 Absatz 1 muss bei einer neu eingebauten Heizung die Wärme zu 65 % mit erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Das trifft beispielsweise auf eine Wärmepumpe oder ein Wärmenetz zu. Es gelten allerdings Übergangsregeln.
Wenn Sie eine Gasheizung einbauen möchten, greift die Verzahnung zum WPG: In § 71 Absatz 8 GEG wird auf den kommunalen Wärmeplan verwiesen. Somit müssen spätestens ab Juli 2028 neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betreiben werden.
Möchten Sie jetzt aktuell eine neue Gasheizung einbauen, ist das auch möglich: ab 2029 muss die neue Gasheizung zu mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % erneuerbare Energien – wie Biomethan oder Wasserstoff – nutzen (§ 71 Absatz 9 GEG).
Ab 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Vor dem Einbau muss eine Beratung erfolgen.
Keine, denn der kommunale Wärmeplan schafft für Sie Planungssicherheit. Bevor Sie eine neue Heizung anschaffen, ist es wichtig zu erfahren, ob Ihr Haus in einem Gebiet liegt, das für ein Wärmenetz oder für eine dezentrale Einzelversorgung geeignet ist. Der gesamte kommunale Wärmeplan soll bis Mitte des Jahres veröffentlicht werden. Er gibt Auskunft darüber, welche Gebiete beispielsweise für bestimmte Lösungen geeignet sind, beantwortet jedoch nicht die Frage, wer, wann und wo ein Wärmenetz zu welchen Konditionen baut. Die Ausschreibung von konkreten Maßnahmen und deren Umsetzung sind Folgeprozesse der kommunalen Wärmeplanung. Es kann daher einige Zeit dauern, bis ein Investor und Betreiber für ein Wärmenetz gefunden sind. Zudem können Fördermittel durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden.