Die Aufgaben zum Straßenbau und -erhaltung koordiniert die Abteilung Infrastruktur. Dazu gehören der Bau und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur – also Straßen und Brücken.
Ebefalls zum Bereich Tiefbau gehören das Kanalnetz und der Glasfaserausbau.
Die Straßenerhaltung ist in verschiedene Aufgabenbereiche gegliedert:
Die Betriebliche Erhaltung umfasst die Kontrolle der Verkehrssicherheit des Straßennetzes, das Reinigen und Mähen von Banketten, also unbefestigten Seitenstreifen, und Gräben, die Gehölzpflege, Markierungen sowie Reinigung von Straßenabläufen, Leitpfosten und Beschilderungen.
Zur baulichen Erhaltung wird durch Externe periodisch der Zustand eines Teils der Fahrbahnen des Hauptverkehrsstraßennetzes messtechnisch erfasst und bewertet.
Alle Schäden werden visuell von eigenem Personal erfasst.
Die Instandhaltung umfasst punktuelle, kleinflächige Reparaturmaßnahmen an Asphaltflächen, Pflasterflächen und Plattenbelägen, Deckschichten ohne Bindemittel sowie die Sanierung von Rissen und Nähten.
Die Instandsetzung beinhaltet Reparaturen an Pflasterflächen und Plattenbelägen, Asphaltdeckschichten einschließlich Bordsteinregulierungen, Rinnenregulierungen und Markierungen sowie den Einbau von Deckschichten ohne Bindemittel. Hier werden externe Firmen beansprucht.
Die Erneuerung betrifft Asphaltdecken und Tragschichten oder den gesamten Oberbau, Neupflasterungen mit Tragschichteneinbau und hat in der Regel eine Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) zur Folge.
Informationen zum Straßenbaubeitrag (Satzung der Stadt Büren)