In die Abwassergebühr wird noch eingerechnet:
Die Abwassergebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück (§ 6 Abs. 5 KAG NRW).
Um den hohen Standard unserer Abwasserbeseitigung zu halten, sind klare Spielregeln erforderlich. Erst recht bezüglich der Stoffe, die selbst die beste Technik kaum bewältigen kann, wie gefährliche Schwermetalle, Lösungsmittel oder chlorierte Verbindungen.
Grundsätzlich sind Aufgaben und Pflichten der Abwasserbeseitigung im Wasserhaushaltsgesetz und im Landeswassergesetz festgelegt.
Das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt Büren und ihren Kunden regelt die Entwässerungssatzung.