Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Die Entwässerungssatzung

Regelt das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt Büren und ihren Kunden

Regen
Regen

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Benutzungsgebühren (Abwassergebühren).

In die Abwassergebühr wird noch eingerechnet: 

  • die Abwasserabgabe für eigene Einleitungen der Stadt
  • die Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser 

Die Abwassergebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück (§ 6 Abs. 5 KAG NRW).

Um den hohen Standard unserer Abwasserbeseitigung zu halten, sind klare Spielregeln erforderlich. Erst recht bezüglich der Stoffe, die selbst die beste Technik kaum bewältigen kann, wie gefährliche Schwermetalle, Lösungsmittel oder chlorierte Verbindungen.

Grundsätzlich sind Aufgaben und Pflichten der Abwasserbeseitigung im Wasserhaushaltsgesetz und im Landeswassergesetz festgelegt.

Das öffentlich-rechtliche Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt Büren und ihren Kunden regelt die Entwässerungssatzung.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.