Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Folgenden möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Windenergie im Stadtgebiet Büren informieren und auf die Idee eines potenziell entstehenden Bürgerwindparks eingehen.
Die Stadt Büren möchte die Entwicklung im Bereich Windenergie, trotz Verlagerung der Planungskompetenz auf die Ebene der Regionalplanung (s. Hintergrund), weiterhin mitgestalten und so auf einen stadtverträglichen Ausbau der Windenergie hinwirken. Der Stadtrat hat hierzu am 31. August 2023 einstimmig eine neue Windenergiestrategie für Büren beschlossen und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob vorrangig stadteigene Flächen für den Ausbau der Windenergie und die Initiierung eines Bürgerwindparks genutzt werden können, um damit die Windenergieproduktion in eine lokalere Wertschöpfung zu überführen (bspw. durch die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger; Entlastung des städtischen Haushalts).
Bei der städtischen Prüfung der grundsätzlich für die Windenergie geeigneten Flächen wurden u. a. Siedlungsflächen, Straßen- und Wegeflächen, Laub- und Mischwaldflächen sowie Naturschutzgebiete ausgeschlossen. Weitere Kriterien waren: Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungsbereichen, Berücksichtigung von artenschutz- oder luftrechtlichen Belangen, technische Umsetzbarkeit.
Die Flächen in den Bürener Wäldern im Bereich „Oberholz“ entsprachen den aufgeführten Kriterien und wurden bei der städtischen Prüfung demnach als grundsätzlich geeignet eingestuft. Es handelt sich dabei um sogenannte „Nadelwald-Kalamitätsflächen“.
Kalamitätsflächen sind Flächen, die zwar mit der Nutzung „Wald“ versehen sind, die jedoch aufgrund von Wetterextremen wie Sturm und Dürre oder anderen natürlichen Ereignissen (z. B.: Befall durch u. a. den Borkenkäfer) stark geschädigt sind.
Sollte ein solches Vorhaben umgesetzt werden, steht ein möglichst verträglicher Eingriff in die bestehenden (Wald-)Strukturen an oberster Stelle, deshalb auch die eingehende Prüfung der potenziell geeigneten Flächen für die Initiierung eines Bürgerwindparks. Alle hier betroffenen Flächen sollen und müssen dabei durch ortsnahe Neuaufforstung ausgeglichen werden, sodass sich die Waldfläche in Büren im Nachgang tendenziell sogar vergrößern würde.
Da die Stadt Büren selbst nicht als Entwickler eines Windparks tätig wird, ist die Einbindung externer Betreiber erforderlich. In Bezug auf die Flächen im Bereich „Oberholz“ ist die RWZ BMR Erneuerbare Energien GmbH (kurz RBEE) mit dem Planungsvorschlag an die Stadt Büren herangetreten, in den städtischen Kalamitätsflächen sowie in den Kalamitätsflächen des weiteren Flächeneigentümers im Oberholz (Baron von und zu Brenken, der hier als Verpächter tätig wäre) in einem gemeinsamen Projekt bis zu elf Windkraftanlagen zu errichten. Die Potentialfläche kann also entsprechend erweitert werden. Mit einstimmigem Ratsbeschluss vom 18. April 2024 hat die Politik nun die Verwaltung beauftragt, das Gespräch mit den genannten möglichen Betreibern der Potentialflächen zu suchen und mit weiteren Untersuchungen im Hinblick auf baurechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte sowie mögliche Auswirkungen der Planung zu beginnen.
In Form eines offenen Bürgerdialogs im September 2024 in der Grundschule Lindenhof in Büren waren Sie als Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Büren eingeladen, sich aktiv in die Diskussion miteinzubringen und sich frühzeitig über die potenzielle Entwicklung eines Bürgerwindparks im Oberholz und im Zuge dessen auch über die Option der finanziellen Teilhabe, beispielsweise in Form von Nachrangdarlehen, Sparbriefen oder Genossenschaftsanteilen, zu informieren. So besteht für uns die Möglichkeit, ihre Belange schon vor einem etwaigen Bauleitplanverfahren zu hören und für Sie die Möglichkeit eines transparenten Prozesses. Diesen können Sie auch weiterhin mitgestalten, indem Sie Ihre Fragen und Anregungen per E-Mail an btlgngbrnd richten.
Die Ergebnisse des Bürgerdialogs sowie mögliche nächste Schritte bei der Entwicklung eines Bürgerwindparks im Oberholz sollen im Dezember 2024 in den politischen Gremien der Stadt Büren beraten werden.