
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Folgenden möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Windenergie im Stadtgebiet Büren informieren und auf die Idee eines potenziell entstehenden Bürgerwindparks eingehen.
Die Stadt Büren möchte die Entwicklung im Bereich Windenergie, trotz Verlagerung der Planungskompetenz auf die Ebene der Regionalplanung (s. Hintergrund), weiterhin mitgestalten und so auf einen stadtverträglichen Ausbau der Windenergie hinwirken. Der Stadtrat hat hierzu am 31. August 2023 einstimmig eine neue Windenergiestrategie für Büren beschlossen und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob vorrangig stadteigene Flächen für den Ausbau der Windenergie und die Initiierung eines Bürgerwindparks genutzt werden können, um damit die Windenergieproduktion in eine lokalere Wertschöpfung zu überführen (bspw. durch die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger; Entlastung des städtischen Haushalts).
Bei der städtischen Prüfung der grundsätzlich für die Windenergie geeigneten Flächen wurden u. a. Siedlungsflächen, Straßen- und Wegeflächen, Laub- und Mischwaldflächen sowie Naturschutzgebiete ausgeschlossen. Weitere Kriterien waren: Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungsbereichen, Berücksichtigung von artenschutz- oder luftrechtlichen Belangen, technische Umsetzbarkeit.
Die Flächen im Bürener Forst im Bereich „Oberholz“ entsprachen den aufgeführten Kriterien und wurden bei der städtischen Prüfung demnach als grundsätzlich geeignet eingestuft. Es handelt sich dabei um sogenannte „Nadelwald-Kalamitätsflächen“.

Kalamitätsflächen sind Flächen, die zwar mit der Nutzung „Forst“ versehen sind, die jedoch aufgrund von Wetterextremen wie Sturm und Dürre oder anderen natürlichen Ereignissen (z. B.: Befall durch u. a. den Borkenkäfer) stark geschädigt sind.
Sollte ein solches Vorhaben umgesetzt werden, steht ein möglichst verträglicher Eingriff in die bestehenden (Forst-)Strukturen an oberster Stelle, deshalb auch die eingehende Prüfung der potenziell geeigneten Flächen für die Initiierung eines Bürgerwindparks. Alle hier betroffenen Flächen sollen und müssen dabei durch ortsnahe Neuaufforstung ausgeglichen werden, sodass sich der Bürener Forst im Nachgang tendenziell sogar vergrößern würde.
Da die Stadt Büren selbst nicht als Entwickler eines Windparks tätig wird, ist die Einbindung externer Betreiber erforderlich. In Bezug auf die Flächen im Bereich „Oberholz“ ist die RWZ BMR Erneuerbare Energien GmbH (kurz RBEE) mit dem Planungsvorschlag an die Stadt Büren herangetreten, in den städtischen Kalamitätsflächen sowie in den Kalamitätsflächen des weiteren Flächeneigentümers im Oberholz (Baron von und zu Brenken, der hier als Verpächter tätig wäre) in einem gemeinsamen Projekt bis zu elf Windkraftanlagen zu errichten. Die Potentialfläche kann also entsprechend erweitert werden. Mit einstimmigem Ratsbeschluss vom 18. April 2024 hat die Politik die Verwaltung beauftragt, das Gespräch mit den genannten möglichen Betreibern der Potentialflächen zu suchen und mit weiteren Untersuchungen im Hinblick auf baurechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte sowie mögliche Auswirkungen der Planung zu beginnen.
Der Rat der Stadt Büren hat am Donnerstag, 12. Dezember 2024, mehrheitlich beschlossen, das Verfahren zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans in den Gemarkungen Büren und Brenken einzuleiten. Damit soll ein ergebnisoffener Planungsprozess angestoßen werden, der die mögliche Umsetzung eines Bürgerwindparks auf den Kalamitätsflächen im Oberholz betrachtet.
In Form eines offenen Bürgerdialogs im September 2024 in der Grundschule Lindenhof in Büren waren Sie als Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Büren eingeladen, sich aktiv in die Diskussion miteinzubringen und sich frühzeitig über die potenzielle Entwicklung eines Bürgerwindparks im Oberholz zu informieren. So bestand für uns die Möglichkeit, ihre Belange schon vor einem etwaigen Bauleitplanverfahren zu hören und für Sie die Möglichkeit eines transparenten Prozesses.
Neben einem wesentlichen Beitrag zur Energiewende könnte der geplante Bürgerwindpark also auch die regionale Wertschöpfung stärken.
Geplant ist u. a. ein Bonus bei den anfallenden Stromkosten, bei dem die Bürenerinnen und Bürener über ein Onlineportal unkompliziert Erstattungen auf ihre Stromrechnung erhalten können. Zudem beabsichtigt die Energiegenossenschaft Paderborner Land, exklusive Anteile für Bürener Bürgerinnen und Bürger als Kapitalanlage anzubieten.
Die Stadt selbst erhält die Option auf eine Beteiligung am Windpark von bis zu 49,9 Prozent nach Inbetriebnahme und kann zusätzlich von gesetzlichen Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Pachteinnahmen und Gewerbesteuern profitieren. Diese Mittel sollen zur Durchführung kommunaler Aufgaben, zur Finanzierung nachhaltiger Projekte und zur Stabilisierung der Abgabenlast für die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.
Nachdem die Ergebnisse des Bürgerdialogs vom 14. September 2024 Berücksichtigung bei den weiteren Untersuchungen sowie bei der Erstellung der Planunterlagen und Gutachten gefunden haben, konnten die Bürgerinnen, Bürger und die Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 13. Oktober bis einschließlich zum 12. November im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihre Stellungnahme zum Verfahren einzubringen.
Wie der Grafik des Ablaufs zum Planverfahren (siehe oben) zu entnehmen ist, erfolgte in den Wochen darauf eine Sichtung und Auswertung aller in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen sowie eine sorgfältige Abwägung aller in diesem Zuge vorgebrachten Hinweise und Bedenken.
Auf Grundlage dessen sind die Planunterlagen entsprechend überarbeitet worden. So wurden, dem ergebnisoffenen Charakter dieses Planverfahrens entsprechend, drei der zuvor noch geplanten zehn Sondergebiete für die Windenergie und in enger Abstimmung mit dem Vorhabenträger für diese Flächen auch drei geplante Anlagenstandorte aufgrund vorgebrachter Bedenken aus der weiteren Planung entfernt, sodass diese nun mit insgesamt sieben verbliebenen Standorten fortgeführt wird.
Mit diesen verbliebenen sieben geplanten Standorten folgte der Verfahrensschritt der Offenlage, bei der die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 9. März 2026 bis einschließlich zum 10. April 2026 die Gelegenheit hatten, die überarbeiteten Planungsunterlagen einzusehen und ihre Anregungen und Hinweise in das Verfahren einzubringen.
Nach der Offenlage erfolgte eine redaktionelle Korrektur der Planzeichnung, weshalb im Zeitraum vom 28. April 2026 bis einschließlich zum 12. Mai 2026 eine zweite Offenlage mit der Möglichkeit der Stellungnahme zum geänderten Planteil besteht.
Auch zwischenzeitlich können die Bürgerinnen und Bürger natürlich ihre Fragen und Anregungen an die Mitarbeitenden der Stadtverwaltungen richten. Hierzu steht folgende Mailadresse zur Verfügung:



